Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA)

Funktionen

Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA)


Einfach und strukturiert kann nun die Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) samt Risikomanagement direkt im audatis MANAGER durchgeführt werden.

Die Datenschutz-Folgenabschätzung baut auf den Eingaben im Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten auf. Das Risikomanagement ermöglicht eine Einstufung des Risikos von Verarbeitungstätigkeiten. Hierfür gibt es anpassbare Risikokategorien und eine Risikomatrix. In der Risikomatrix können Eintrittswahrscheinlichkeiten und Schadenauswirkungen zugeordnet werden, welche dann zum gewünschten Risikoniveau führt.

Abschließend lässt sich ein DSFA Bericht exportieren, um diese bequem an alle Empfängergruppen zu übermitteln.

Weitere wichtige Features

Einfach zu pflegen

Übersichtliche Darstellung der Risiken

Export des Berichts

Alle anzeigen
Alle
Vorlagen

Vorlagen

DSFA für den Einsatz von Microsoft 365

Um Ihnen die Arbeit zu erleichtern, haben wir ein Beispiel für eine Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) für die Nutzung von Microsoft 365 erstellt.

Mehr erfahren

DSFA für den Einsatz als Hinweisgebersystem

Um Ihnen die Arbeit zu erleichtern, haben wir ein Beispiel für eine Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) für die Nutzung des audatis MANAGER als Hinweisgebersystem erstellt.

Mehr erfahren

DSFA für den Einsatz von Videoüberwachungsanlagen

Um Ihnen die Arbeit zu erleichtern, haben wir ein Beispiel für eine Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) für den Einsatz von Videoüberwachungssystemen erstellt.

Mehr erfahren

DSFA für den Einsatz eines IT-gestützten Hinweisgebersystems

Um Ihnen die Arbeit zu erleichtern, haben wir ein Beispiel für eine Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) für den Einsatz von einem IT-gestützten Hinweisgebersystem erstellt.

Mehr erfahren

FAQ

Sie haben noch nicht die passende Antwort gefunden und benötigen weiterhin Hilfe? Nehmen Sie Kontakt zu uns auf.

Kontakt
DSFA steht für Datenschutz-Folgenabschätzung
Eine DSFA zielt darauf ab, potenzielle Risiken bei der Verarbeitung personenbezogener Daten zu identifizieren und zu bewerten.
Die Pflicht zur Durchführung einer DSFA ergibt sich aus Art. 35 der DS-GVO, wenn eine Verarbeitung personenbezogener Daten voraussichtlich ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen birgt.
Ohne eine DSFA, obwohl sie notwendig wäre, drohen Bußgelder bis zu 10 Mio. € oder 2 % des weltweiten Jahresumsatzes gemäß DS-GVO. Die DSFA hilft, Datenschutzrisiken zu identifizieren und zu mindern sowie das Risiko weiterer Verstöße zu verringern.

Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA)

Damit VVTs zur Verknüpfung verfügbar gemacht werden, müssen diese zwei Kriterien erfüllt sein.

  1. Die VVT muss abschließend geprüft werden. Dafür muss ein Status mit „geprüft“ gewählt werden.
  2. Wenn eine VVT bearbeitet wird, muss im Reiter „Schwellenwert“ am Ende der Seite bei Punkt S.2 der Haken gesetzt werden.

1. Als Systemadministrator gehen Sie im audatis MANAGER im Hauptmandanten unter der Rubrik „Einstellungen“ auf „Rechnungs- und Lizenzdaten“.
2. Unter dem Reiter „Inhalte erweitern“ haben Sie die Möglichkeit, eine Vorlage für die Durchführung einer DSFA zu erwerben.
3. Alle Vorlagen finden Sie unter: https://13p.audatis-group.de/preise/optionale-zusatzleistungen

Testen Sie den audatis MANAGER kostenlos!

Probieren Sie unsere Datenschutzmanagement Software unverbindlich für 30 Tage aus.