Funktionen
Interessenabwägung
Sofern Sie das berechtigte Interesse des Verantwortlichen oder eines Dritten gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DS-GVO als rechtliche Grundlage zur Verarbeitung personenbezogener Daten heranziehen, müssen Sie dieses berechtigte Interesse dokumentieren und darlegen.
Mit unserer eingebauten Funktion für eine Interessenabwägung, können Sie dies im Handumdrehen erledigen.



Weitere wichtige Features
Bequemer Export
Integration im VVT
Einfach zu pflegen
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FAQ
Sie haben noch nicht die passende Antwort gefunden und benötigen weiterhin Hilfe? Nehmen Sie Kontakt zu uns auf.
KontaktWerden personenbezogene Daten auf der Rechtsgrundlage des berechtigten Interesses gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DS-GVO verarbeitet, ist eine Abwägung der Interessen des Verantwortlichen und der betroffenen Personen notwendig.
Bei der Interessenabwägung sind Legitimität, Mittel, Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit von zentraler Bedeutung. Die Dokumentation der Interessenabwägung ist für die Rechenschaftspflicht entscheidend.
Werden Daten auf Rechtsgrundlage des berechtigten Interesses gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DS-GVO verarbeitet, obwohl die Interessen der Betroffenen überwiegen, fehlt die Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung und sie ist somit rechtswidrig.
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