Anfragen Betroffener

Funktionen

Anfragen Betroffener


Um die Anforderungen der DS-GVO in Bezug auf die Anfragen betroffener Personen einzuhalten, steht Ihnen in dieser Funktion neben der Dokumentations- auch eine Erinnerungsfunktion zur Verfügung. Damit verpassen Sie keine Fristen (1 Monat bzw. 3 Monate) mehr bei der Beantwortung von Anfragen.

Es werden derzeit folgende Typen von Anfragen berücksichtigt:

  • Auskunft über Daten
  • Berichtigung der Daten
  • Einschränkung der Verarbeitung
  • Löschung von Daten
  • Widerruf von Einwilligungen
  • Widerspruch zur Datenverarbeitung
  • Datenübertragbarkeit

Weitere wichtige Features

Zahlreiche Vorlagen

Filterfunktionen

Integrierte Workflows

Alle anzeigen

FAQ

Sie haben noch nicht die passende Antwort gefunden und benötigen weiterhin Hilfe? Nehmen Sie Kontakt zu uns auf.

Kontakt
Unter Anfragen von Betroffenen fällt die Ausübung der Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der personenbezogenen Daten, das Recht auf Datenübertragbarkeit, Widerspruch und Einwirkung (Art. 15-22 DS-GVO) durch die Betroffenen.
Bei Betroffenenanfragen müssen Unternehmen spätestens innerhalb eines Monats reagieren, u.U. die Identität überprüfen, klare Antworten geben, im Rahmen des Gesetzes handeln und die Bearbeitung intern dokumentieren.
Ignorieren oder verspätetes Beantworten von Betroffenenanfragen kann zu Bußgeldern, Reputationsschäden und behördlichen Prüfungen führen. Die Bußgeldhöhe variiert je nach Art und Absicht des Verstoßes.

Anfragen Betroffener

Die Anfrage muss zunächst in das Archiv verschoben werden und kann dann anschließend aus dem Archiv gelöscht werden, sofern Ihr Benutzer Löschrechte für Anfragen Betroffener besitzt.

Testen Sie den audatis MANAGER kostenlos!

Probieren Sie unsere Datenschutzmanagement Software unverbindlich für 30 Tage aus.